AGB Münsterland Oase, Inh. Mohamad Basmahji

1. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die entgeltliche Überlassung der Münsterland Oase zu Beherbergungszwecken sowie für alle damit verbundenen Leistungen.

2. Vertragspartner sind Münsterland Oase, Inh. M. Basmahji, und der jeweilige Gast bzw. Buchende.

3. Abweichende Bedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

4. Die Überlassung der Münsterland Oase an Dritte, eine Unter- oder Weitervermietung sowie eine Nutzung zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck bedürfen der vorherigen Zustimmung der Münsterland Oase in Textform.


2. VERTRAGSABSCHLUSS

1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Buchung durch Münsterland Oase zustande.

2. Die Annahme kann insbesondere durch eine Buchungsbestätigung in Textform erfolgen.

3. Die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise, Aufenthaltszeiten, Personenzahlen, Leistungen und sonstigen Buchungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.


3. LEISTUNGEN UND NUTZUNG

1. Münsterland Oase ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung und der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Leistungsbeschreibung.

3. Die vereinbarte maximale Personenzahl darf ohne vorherige Zustimmung der Münsterland Oase nicht überschritten werden.

4. Die Münsterland Oase sowie sämtliche Einrichtungen, Ausstattungsgegenstände und Außenbereiche sind pfleglich und ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen.

5. Eine von der vereinbarten Nutzung abweichende Nutzung, insbesondere die Durchführung nicht vereinbarter Veranstaltungen, bedarf der vorherigen Zustimmung.


4. CHECK-IN UND CHECK-OUT

1. Der Check-in ist am vereinbarten Anreisetag grundsätzlich ab 15:00 Uhr möglich.

2. Ein früherer Check-in bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

3. Am Abreisetag ist die Münsterland Oase spätestens bis 10:00 Uhr vollständig zu räumen und ordnungsgemäß zurückzugeben.

4. Ein späterer Check-out bedarf der vorherigen Zustimmung.

5. Bei einer verspäteten Rückgabe bleiben Ansprüche der Münsterland Oase auf Ersatz eines hierdurch entstandenen Schadens unberührt.

6. Der Check-in und Check-out können auch kontaktlos oder digital erfolgen.


5. PREISE UND ZAHLUNG

1. Es gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte Gesamtpreis.

2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im vereinbarten Preis enthalten, soweit diese anfällt.

3. Vereinbarte Vorauszahlungen, Restzahlungen oder Sicherheitsleistungen sind zu den jeweils vereinbarten Terminen fällig.

4. Rechnungen sind, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, mit Zugang zur Zahlung fällig.

5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Verzugszinsen und weitere Verzugsschäden.

6. Münsterland Oase ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, soweit dies vereinbart wurde.


6. STORNIERUNG UND NICHTANREISE

1. Eine bestätigte Buchung ist für beide Vertragsparteien verbindlich.

2. Für eine Stornierung gelten die bei Abschluss der jeweiligen Buchung vereinbarten Stornierungsbedingungen.

3. Ein kostenfreier Rücktritt ist nur möglich, soweit dieser vertraglich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.

4. Soweit Münsterland Oase trotz Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistung einen Vergütungsanspruch behält, sind ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung nach den gesetzlichen Vorschriften anzurechnen.

5. Gesetzliche Rechte beider Parteien bleiben unberührt.


7. WIDERRUFSRECHT

Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.


8. RÜCKTRITT UND AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG DURCH MÜNSTERLAND OASE

1. Münsterland Oase ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten oder diesen außerordentlich zu kündigen.

2. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:

– vereinbarte Zahlungen trotz Fälligkeit und angemessener Fristsetzung nicht geleistet werden;

– bei der Buchung wesentliche Angaben vorsätzlich falsch gemacht wurden;

– die vereinbarte maximale Personenzahl ohne vorherige Zustimmung überschritten wird;

– die Münsterland Oase vertragswidrig oder rechtswidrig genutzt wird;

– durch das Verhalten des Gastes oder seiner Mitreisenden erhebliche Gefahren oder Störungen entstehen.


9. PFLICHTEN UND HAFTUNG DES GASTES

1. Der Gast ist verpflichtet, die Münsterland Oase, ihre Einrichtung sowie sämtliche zur Verfügung gestellten Gegenstände pfleglich zu behandeln.

2. Der Gast haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er oder ihm zurechenbare Personen schuldhaft verursachen.

3. Festgestellte Schäden sind Münsterland Oase unverzüglich mitzuteilen.

4. Der Gast ist verpflichtet, die geltende Hausordnung sowie Sicherheits- und Nutzungshinweise einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden diese beachten.


10. MÄNGELANZEIGE UND ABHILFE

1. Stellt der Gast während des Aufenthalts einen Mangel oder eine Störung fest, ist Münsterland Oase hierüber unverzüglich zu informieren.

2. Münsterland Oase ist Gelegenheit zu geben, den gemeldeten Mangel zu prüfen und innerhalb einer den Umständen angemessenen Zeit Abhilfe zu schaffen, soweit dies möglich und geschuldet ist.

3. Der Gast ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren dazu beizutragen, einen möglichen Schaden möglichst gering zu halten.

4. Unterlässt der Gast die rechtzeitige Anzeige eines Mangels und wird Münsterland Oase dadurch die Möglichkeit genommen, Abhilfe zu schaffen, bestimmen sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften.

5. Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird empfohlen, Beanstandungen möglichst in Textform und, soweit sinnvoll, mit Fotos oder anderen geeigneten Nachweisen zu dokumentieren.


11. HAFTUNG DER MÜNSTERLAND OASE

1. Münsterland Oase haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

3. Gesetzlich zwingende Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

4. Für eingebrachte Sachen des Gastes gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

5. Die Bereitstellung eines Stellplatzes begründet keinen Verwahrungsvertrag. Für Schäden an oder den Verlust von abgestellten Fahrzeugen und deren Inhalt haftet Münsterland Oase nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.


12. EINRICHTUNGEN, SICHERHEIT UND HAUSORDNUNG

1. Die Hausordnung sowie die bereitgestellten Sicherheits- und Nutzungshinweise sind Bestandteil der ordnungsgemäßen Nutzung der Münsterland Oase.

2. Pool, Whirlpool, Sauna, Solarium, Kamin, Grill, Außenküche sowie sonstige technische und freizeitbezogene Einrichtungen dürfen nur bestimmungsgemäß und unter Beachtung der jeweiligen Nutzungshinweise verwendet werden.

3. Eigenmächtige Eingriffe oder Manipulationen an Heizungs-, Elektro-, Wasser-, Sicherheits- oder sonstigen technischen Anlagen sind untersagt.

4. Störungen oder Beschädigungen an technischen Einrichtungen sind unverzüglich mitzuteilen.


13. HÖHERE GEWALT UND AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE

Können vereinbarte Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer außergewöhnlicher, von Münsterland Oase nicht zu vertretender Umstände nicht oder nur teilweise erbracht werden, bestimmen sich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Vorschriften.


14. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE

Die Aufrechnung und die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.


15. ANWENDBARES RECHT

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.


16. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

1. Erfüllungsort für die Beherbergungsleistungen ist Münster.

2. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, wird Münster als Gerichtsstand vereinbart.

3. Insbesondere gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird Münster als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis vereinbart, soweit keine zwingende gesetzliche Zuständigkeit entgegensteht.

4. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.


17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Individuelle Vereinbarungen zwischen Münsterland Oase und dem Gast haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben ist.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon grundsätzlich unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

STAND: 01.07.2024