AGB Münsterland-Oase, Inh. M. Basmahji
1. GELTUNGSBEREICH
1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Gastaufnahmeverträge,
die zwischen der M. Basmahji als Betreibergesellschaft des Boardinghouse Münsterland-Oase
mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden.
2. Der Begriff Gastaufnahmevertrag umfasst sämtliche folgende Verträge begrifflich:
Beherbergungs-, Boardinghouse-, Boardinghousezimmervertrag.
3. Diese AGB wurden vom Gast im Rahmen einer Reservierung über das Internet akzeptiert, bei
Vertragsschluss vor Ort wurden dem Gast die AGB ausgehändigt.
4. Diese AGB gelten auch für alle weiteren, für den Gast erbrachten Lieferungen und Leistungen
der Münsterland-Oase.
5. Die Nutzung durch einen Dritten und/oder die Nutzung zu einem anderen als dem vereinbarten
Zweck bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt insbesondere für die Unter- oder
Weitervermietung der überlassenen Apartments/ Bereiche sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast
nicht Verbraucher ist.
6. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich
vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER
1. Der Vertrag kommt durch Annahme (Bestätigung) der vom Gast oder Besteller vorgenommenen
Reservierung durch das Boardinghouse Münsterland-Oase zustande; ansonsten durch
Unterzeichnung des Vertrages durch Boardinghouse Münsterland-Oase.
1. Vertragspartner sind das Boardinghouse Münsterland-Oase und der Gast. Hat ein Dritter
(Besteller) für den Gast bestellt, haftet er dem Boardinghouse Münsterland-Oase gegenüber
zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Gastaufnahmevertrag, sofern dem Boardinghouse Münsterland-Oase eine entsprechende
Erklärung des Dritten vorliegt.
2. Dem Boardinghouse Münsterland-Oase steht es frei, die Apartmentbuchung in Textform zu
bestätigen.
3. LEISTUNGEN
1. Das Boardinghouse Münsterland-Oase ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Apartments bzw.
Event Locations bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Boardinghouses
Münsterland-Oase zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Boardinghouse
Münsterland-Oase beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Boardinghouse
Münsterland-Oase verauslagt werden.
3. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments.
4. Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
5. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Boardinghouse Münsterland-Oase
spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Boardinghouse
Münsterland-Oase über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche
Nutzung des Apartments bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung
stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, Boardinghouse Münsterland-Oase
nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
6. Zur Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes ist eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine
stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Boardinghouse
Münsterland-Oase ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz
am Apartment zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung
eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.
7. Der Gast ist verpflichtet, mit einem Beauftragten des Boardinghouse Münsterland-Oase eine
Apartmentabnahme und -übergabe am Tag der Abreise durchzuführen. Andernfalls gelten die
Feststellungen des Boardinghouse Münsterland-Oase über den Zustand des überlassenen
Objekts am Tage der Abreise als verbindlich.8. Automatisierte, digitalisierte bzw. kontaktlose Check-In und Check-Out Möglichkeiten können von
Boardinghouse Münsterland-Oase zur Verfügung gestellt bzw. genutzt werden. In solchen Fällen
entfällt eine persönliche Apartmentabnahme – und übergabe.
4. PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Nicht enthalten
sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind,
wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung,
Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach
Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt
dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate
überschreitet.
2. Das Nutzungsentgelt muss monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag eines Monats,
kostenfrei auf dem Konto des Boardinghouse Münsterland-Oase eingehen.
3. Sollte der Gast zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen und die Kosten den Betrag von 100
€ übersteigen, so ist Boardinghouse Münsterland-Oase berechtigt, Abrechnungen zu erstellen.
4. Rechnungen des Boardinghouse Münsterland-Oase sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar.
5. Bei Zahlungsverzug ist das Boardinghouse Münsterland-Oase berechtigt, die jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein
Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem
Boardinghouse Münsterland-Oase bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Boardinghouse Münsterland-Oase ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, zum Beispiel in Form einer
Kreditkartengarantie. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag
schriftlich vereinbart werden.
7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Boardinghouse Münsterland-Oase aufrechnen oder mindern.
5. RÜCKTRITT DES GAST / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES BOARDINGHOUSES (NO SHOW)
1. Reservierungen sind für die Vertragspartner verbindlich, sobald sie durch Boardinghouse
Münsterland-Oase bestätigt sind.
2. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Boardinghouse Münsterland-Oase geschlossenen
Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges
gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Boardinghouse Münsterland-Oase der
Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die
etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
3. Sofern zwischen dem Boardinghouse Münsterland-Oase und dem Gast ein Termin zum
kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Boardinghouse Münsterland-
Oase auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten
Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Boardinghouse Münsterland-Oase ausübt.
4. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches
Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Boardinghouse Münsterland-Oase einer
Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Boardinghouse Münsterland-Oase den Anspruch auf die
vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Boardinghouse
Münsterland-Oase hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Apartments sowie die
ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Apartments nicht anderweitig vermietet, so
kann das Boardinghouse Münsterland-Oase den Abzug für ersparte Aufwendungen
pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen,
zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in
der geforderten Höhe entstanden ist.
6. RÜCKTRITT DES BOARDINGHOUSES
1. Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag
zurücktreten kann, ist das Boardinghouse Münsterland-Oase in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich
gebuchten Apartments vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Boardinghouse Münsterland-
Oase mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.2. Boardinghouse Münsterland-Oase ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den
Vertrag fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
• höhere Gewalt oder andere von Boardinghouse Münsterland-Oase nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Boardinghouse
Münsterland-Oase gesetzten Nachfrist von 5 Tagen mit dem Hinweis auf eine
drohende fristlose Kündigung nicht geleistet wurde;
• sich der Gast mit der Bezahlung einer Rechnung über die Logiskosten länger als 7
Tage in Verzug befindet;
• Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B.
in der Person des Gastes. Seiner Zahlungsfähigkeit oder des Zwecks der
Anmietung, gebucht wurden;
• die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit anderer Gäste oder Mitarbeiter
des Hauses, einen reibungslosen Geschäftsbetreib oder das Ansehen des
Boardinghouse in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts-
bzw. Organisationsbereich des Boardinghouse Münsterland-Oase zuzurechnen ist;
3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
4. Bei berechtigter Kündigung durch Boardinghouse Münsterland-Oase hat der Gast keinen
Anspruch auf Schadenersatz.
7. HAFTUNG DES GASTES
1. Für Verluste und Beschädigungen an Gegenständen innerhalb des bestellten Apartments und
am Apartment, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast, es sei denn, der
Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich von Boardinghouse Münsterland-Oase
oder ist nachweislich durch einen Dritten verursacht, der auch tatsächlich Schadensersatz leistet.
2. Soweit Boardinghouse Münsterland-Oase für den Gast technische oder sonstige Einrichtungen
von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Gastes; er haftet für die
pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt
Boardinghouse Münsterland-Oase von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
8. HAFTUNG DES BOARDINGHOUSES
1. Das Boardinghouse Münsterland-Oase haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Boardinghouse
beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen
Pflichten des Boardinghouse beruhen. Einer Pflichtverletzung des Boardinghouse steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende
Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer nicht anderweitig geregelt,
ausgeschlossen.
2. Bei Störungen oder Mängel ist der Gast verpflichtet, diese unverzüglich Boardinghouse
Münsterland-Oase anzuzeigen. Boardinghouse Münsterland-Oase wird bemüht sein, für Abhilfe
zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben
und einen möglichen Schaden gering zu halten.
3. Für eingebrachte Sachen haftet Boardinghouse Münsterland-Oase dem Gast nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach
Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung der Beschädigung unverzüglich Boardinghouse
Münsterland-Oase Anzeige macht (§ 703 BGB).
4. Soweit dem Gast ein Stellplatz oder auf dem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung
gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte
haftet Boardinghouse Münsterland-Oase nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen von Boardinghouse Münsterland-Oase.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Abbedingung der Schriftform bedarf
ebenfalls der Schriftform.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Boardinghouse Münsterland-Oase.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Boardinghouse Münsterland-Oase. Sofern ein
Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz
von Boardinghouse Münsterland-Oase als ausdrücklich vereinbart.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften.
STAND: 01.07.2024
