AGB Münsterland-Oase, Inh. M. Basmahji

1. GELTUNGSBEREICH

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Gastaufnahmeverträge,

die zwischen der M. Basmahji als Betreibergesellschaft des Boardinghouse Münsterland-Oase

mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden.

2. Der Begriff Gastaufnahmevertrag umfasst sämtliche folgende Verträge begrifflich:

Beherbergungs-, Boardinghouse-, Boardinghousezimmervertrag.

3. Diese AGB wurden vom Gast im Rahmen einer Reservierung über das Internet akzeptiert, bei

Vertragsschluss vor Ort wurden dem Gast die AGB ausgehändigt.

4. Diese AGB gelten auch für alle weiteren, für den Gast erbrachten Lieferungen und Leistungen

der Münsterland-Oase.

5. Die Nutzung durch einen Dritten und/oder die Nutzung zu einem anderen als dem vereinbarten

Zweck bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt insbesondere für die Unter- oder

Weitervermietung der überlassenen Apartments/ Bereiche sowie deren Nutzung zu anderen als

Beherbergungszwecken, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast

nicht Verbraucher ist.

6. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich

vereinbart wurde.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER

1. Der Vertrag kommt durch Annahme (Bestätigung) der vom Gast oder Besteller vorgenommenen

Reservierung durch das Boardinghouse Münsterland-Oase zustande; ansonsten durch

Unterzeichnung des Vertrages durch Boardinghouse Münsterland-Oase.

1. Vertragspartner sind das Boardinghouse Münsterland-Oase und der Gast. Hat ein Dritter

(Besteller) für den Gast bestellt, haftet er dem Boardinghouse Münsterland-Oase gegenüber

zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem

Gastaufnahmevertrag, sofern dem Boardinghouse Münsterland-Oase eine entsprechende

Erklärung des Dritten vorliegt.

2. Dem Boardinghouse Münsterland-Oase steht es frei, die Apartmentbuchung in Textform zu

bestätigen.

3. LEISTUNGEN

1. Das Boardinghouse Münsterland-Oase ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Apartments bzw.

Event Locations bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch

genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Boardinghouses

Münsterland-Oase zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Boardinghouse

Münsterland-Oase beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Boardinghouse

Münsterland-Oase verauslagt werden.

3. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments.

4. Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur

Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

5. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Boardinghouse Münsterland-Oase

spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Boardinghouse

Münsterland-Oase über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche

Nutzung des Apartments bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung

stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, Boardinghouse Münsterland-Oase

nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

6. Zur Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes ist eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine

stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Boardinghouse

Münsterland-Oase ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz

am Apartment zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung

eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.

7. Der Gast ist verpflichtet, mit einem Beauftragten des Boardinghouse Münsterland-Oase eine

Apartmentabnahme und -übergabe am Tag der Abreise durchzuführen. Andernfalls gelten die

Feststellungen des Boardinghouse Münsterland-Oase über den Zustand des überlassenen

Objekts am Tage der Abreise als verbindlich.8. Automatisierte, digitalisierte bzw. kontaktlose Check-In und Check-Out Möglichkeiten können von

Boardinghouse Münsterland-Oase zur Verfügung gestellt bzw. genutzt werden. In solchen Fällen

entfällt eine persönliche Apartmentabnahme – und übergabe.

4. PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Nicht enthalten

sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind,

wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung,

Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach

Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt

dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate

überschreitet.

2. Das Nutzungsentgelt muss monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag eines Monats,

kostenfrei auf dem Konto des Boardinghouse Münsterland-Oase eingehen.

3. Sollte der Gast zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen und die Kosten den Betrag von 100

€ übersteigen, so ist Boardinghouse Münsterland-Oase berechtigt, Abrechnungen zu erstellen.

4. Rechnungen des Boardinghouse Münsterland-Oase sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar.

5. Bei Zahlungsverzug ist das Boardinghouse Münsterland-Oase berechtigt, die jeweils geltenden

gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein

Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem

Boardinghouse Münsterland-Oase bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Boardinghouse Münsterland-Oase ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine

angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, zum Beispiel in Form einer

Kreditkartengarantie. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag

schriftlich vereinbart werden.

7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer

Forderung des Boardinghouse Münsterland-Oase aufrechnen oder mindern.

5. RÜCKTRITT DES GAST / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES BOARDINGHOUSES (NO SHOW)

1. Reservierungen sind für die Vertragspartner verbindlich, sobald sie durch Boardinghouse

Münsterland-Oase bestätigt sind.

2. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Boardinghouse Münsterland-Oase geschlossenen

Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges

gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Boardinghouse Münsterland-Oase der

Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die

etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

3. Sofern zwischen dem Boardinghouse Münsterland-Oase und dem Gast ein Termin zum

kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag

zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Boardinghouse Münsterland-

Oase auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten

Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Boardinghouse Münsterland-Oase ausübt.

4. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches

Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Boardinghouse Münsterland-Oase einer

Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Boardinghouse Münsterland-Oase den Anspruch auf die

vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Boardinghouse

Münsterland-Oase hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Apartments sowie die

ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Apartments nicht anderweitig vermietet, so

kann das Boardinghouse Münsterland-Oase den Abzug für ersparte Aufwendungen

pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich

vereinbarten Preises für Übernachtung sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen,

zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in

der geforderten Höhe entstanden ist.

6. RÜCKTRITT DES BOARDINGHOUSES

1. Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag

zurücktreten kann, ist das Boardinghouse Münsterland-Oase in diesem Zeitraum seinerseits

berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich

gebuchten Apartments vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Boardinghouse Münsterland-

Oase mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.2. Boardinghouse Münsterland-Oase ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den

Vertrag fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

höhere Gewalt oder andere von Boardinghouse Münsterland-Oase nicht zu

vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Boardinghouse

Münsterland-Oase gesetzten Nachfrist von 5 Tagen mit dem Hinweis auf eine

drohende fristlose Kündigung nicht geleistet wurde;

sich der Gast mit der Bezahlung einer Rechnung über die Logiskosten länger als 7

Tage in Verzug befindet;

Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B.

in der Person des Gastes. Seiner Zahlungsfähigkeit oder des Zwecks der

Anmietung, gebucht wurden;

die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit anderer Gäste oder Mitarbeiter

des Hauses, einen reibungslosen Geschäftsbetreib oder das Ansehen des

Boardinghouse in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts-

bzw. Organisationsbereich des Boardinghouse Münsterland-Oase zuzurechnen ist;

3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

4. Bei berechtigter Kündigung durch Boardinghouse Münsterland-Oase hat der Gast keinen

Anspruch auf Schadenersatz.

7. HAFTUNG DES GASTES

1. Für Verluste und Beschädigungen an Gegenständen innerhalb des bestellten Apartments und

am Apartment, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast, es sei denn, der

Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich von Boardinghouse Münsterland-Oase

oder ist nachweislich durch einen Dritten verursacht, der auch tatsächlich Schadensersatz leistet.

2. Soweit Boardinghouse Münsterland-Oase für den Gast technische oder sonstige Einrichtungen

von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Gastes; er haftet für die

pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt

Boardinghouse Münsterland-Oase von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

8. HAFTUNG DES BOARDINGHOUSES

1. Das Boardinghouse Münsterland-Oase haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige

Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Boardinghouse

beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen

Pflichten des Boardinghouse beruhen. Einer Pflichtverletzung des Boardinghouse steht die eines

gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende

Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer nicht anderweitig geregelt,

ausgeschlossen.

2. Bei Störungen oder Mängel ist der Gast verpflichtet, diese unverzüglich Boardinghouse

Münsterland-Oase anzuzeigen. Boardinghouse Münsterland-Oase wird bemüht sein, für Abhilfe

zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben

und einen möglichen Schaden gering zu halten.

3. Für eingebrachte Sachen haftet Boardinghouse Münsterland-Oase dem Gast nach den

gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach

Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung der Beschädigung unverzüglich Boardinghouse

Münsterland-Oase Anzeige macht (§ 703 BGB).

4. Soweit dem Gast ein Stellplatz oder auf dem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung

gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder

Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte

haftet Boardinghouse Münsterland-Oase nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen von Boardinghouse Münsterland-Oase.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser

Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Abbedingung der Schriftform bedarf

ebenfalls der Schriftform.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Boardinghouse Münsterland-Oase.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Boardinghouse Münsterland-Oase. Sofern ein

Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz

von Boardinghouse Münsterland-Oase als ausdrücklich vereinbart.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist

ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder

werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen

gelten die gesetzlichen Vorschriften.

STAND: 01.07.2024